ZITAT
C&C: Generals" und "UT 2003" indiziert
Wie die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf die BPjM - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - berichtet, wurde in einer Eilentscheidung eine Vorläufige Anordnung (VA) gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt. Damit ist das Spiel ab dem 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln und darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Der Ego-Shooter "Unreal Tournament 2003" dagegen steht ab diesem Datum definitiv auf der Indexliste.
Antrag des Familienministeriums
Iniziiert hat den Indizierungs-Antrag für "C&C: Generals" das Bundesfamilienministerium, dass sich in der Eilentscheidung der BPjS bestätigt sah. "Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie "Command & Conquer: Generals", die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert", so Familienministerin Renate Schmidt über den Beschluss der BPjM. "Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen."
Endgültige Entscheidung im März
Die vorläufige Anordnung wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung des BPjM-Gremiums am 6. März erneut auf die Tagesordnung kommen. Dann entscheidet sich, ob der Titel wieder freigegeben wird, oder ob es zu eine endgültigen Indizierung kommt.
UT 2003 bleibt indiziert
Während sich Electronic Arts noch Hoffnungen auf eine Freigabe von "C&C: Generals" machen darf, ist die Indizierung des Multiplayer-Shooters "Unreal Tournament 2003" endgültig. Der Infogrames-Titel darf ab dem 28. Februar nicht mehr beworben werden und landet auf der Liste der indizierten Medien. Die Stadt München hatte bereits im November letzten Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Neues Jugendschutzgesetz
Familienministerin Schmidt wies weiter darauf hin, dass voraussichtlich am 1. April ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, das auch Regelungen für den Verkauf von Computerspielen unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung enthält. Künftig dürften solche Spiele Kindern und Jugendlichen nur noch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersgruppe verbindlich gekennzeichnet seien.
Quelle: t-online.deWie die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf die BPjM - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - berichtet, wurde in einer Eilentscheidung eine Vorläufige Anordnung (VA) gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt. Damit ist das Spiel ab dem 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln und darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Der Ego-Shooter "Unreal Tournament 2003" dagegen steht ab diesem Datum definitiv auf der Indexliste.
Antrag des Familienministeriums
Iniziiert hat den Indizierungs-Antrag für "C&C: Generals" das Bundesfamilienministerium, dass sich in der Eilentscheidung der BPjS bestätigt sah. "Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie "Command & Conquer: Generals", die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert", so Familienministerin Renate Schmidt über den Beschluss der BPjM. "Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen."
Endgültige Entscheidung im März
Die vorläufige Anordnung wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung des BPjM-Gremiums am 6. März erneut auf die Tagesordnung kommen. Dann entscheidet sich, ob der Titel wieder freigegeben wird, oder ob es zu eine endgültigen Indizierung kommt.
UT 2003 bleibt indiziert
Während sich Electronic Arts noch Hoffnungen auf eine Freigabe von "C&C: Generals" machen darf, ist die Indizierung des Multiplayer-Shooters "Unreal Tournament 2003" endgültig. Der Infogrames-Titel darf ab dem 28. Februar nicht mehr beworben werden und landet auf der Liste der indizierten Medien. Die Stadt München hatte bereits im November letzten Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Neues Jugendschutzgesetz
Familienministerin Schmidt wies weiter darauf hin, dass voraussichtlich am 1. April ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, das auch Regelungen für den Verkauf von Computerspielen unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung enthält. Künftig dürften solche Spiele Kindern und Jugendlichen nur noch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersgruppe verbindlich gekennzeichnet seien.
Tja, nun isses also passiert, C&C Generals ist auch indiziert! In Anbetracht der Handlung im Spiel nicht weiter verwunderlich
Mal sehen, was nach dieser "vorläufiger" Indizierung weiter noch kommt
Hier noch das offizielle Statement von der Bundesprüfstelle:
ZITAT
Bundesjugendministerin Renate Schmidt bewirkt Indizierung von kriegsverherrlichendem Computerspiel "C&C Generals"
Heute hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) mit einer Eilentscheidung dem Indizierungsantrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das kriegsverherrlichende Computerspiel C&C Generals entsprochen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, begrüßt diese Entscheidung: "Mit dieser Indizierung haben wir erreicht, dass ab 28. Februar 2003 das kriegsverherrlichende Computerspiel C&C Generals nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden darf. Darüber hinaus besteht für dieses Spiel ein generelles Werbeverbot. Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie C&C Generals, die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert. Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Aber auch unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung ist es wichtig, dass Computerspiele eine Alterskennzeichnung erhalten, wie dies im neuen Jugendschutzgesetz, das voraussichtlich zum 1. April 2003 in Kraft tritt, geregelt ist. Zukünftig dürfen Computerspiele Kindern und Jugendlichen nur noch zugänglich gemacht werden, wenn sie eine verbindliche Alterskennzeichnung für die entsprechende Altergruppe erhalten haben."
Heute hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) mit einer Eilentscheidung dem Indizierungsantrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das kriegsverherrlichende Computerspiel C&C Generals entsprochen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, begrüßt diese Entscheidung: "Mit dieser Indizierung haben wir erreicht, dass ab 28. Februar 2003 das kriegsverherrlichende Computerspiel C&C Generals nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden darf. Darüber hinaus besteht für dieses Spiel ein generelles Werbeverbot. Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie C&C Generals, die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert. Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Aber auch unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung ist es wichtig, dass Computerspiele eine Alterskennzeichnung erhalten, wie dies im neuen Jugendschutzgesetz, das voraussichtlich zum 1. April 2003 in Kraft tritt, geregelt ist. Zukünftig dürfen Computerspiele Kindern und Jugendlichen nur noch zugänglich gemacht werden, wenn sie eine verbindliche Alterskennzeichnung für die entsprechende Altergruppe erhalten haben."
Quelle: http://www.bmfsfj.de/top/sonstige/Aktuelle...7124.htm?script
Was haltet ihr davon? Gerechtfertigt? Oder Blödsinn, diese ständigen Indizierungen?
Bffffff :t